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   LG Dortmund, 30.09.2010 - 4 S 48/10   

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https://dejure.org/2010,24968
LG Dortmund, 30.09.2010 - 4 S 48/10 (https://dejure.org/2010,24968)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30.09.2010 - 4 S 48/10 (https://dejure.org/2010,24968)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30. September 2010 - 4 S 48/10 (https://dejure.org/2010,24968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unfallersatztarif

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 249
    Unfallersatztarif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme eines Aufschlags von 20 % auf die Tarife nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel i.R.d. Schätzung von erforderlichen Mietwagenkosten; Schadensersatz in Form von Ersatz der Mietwagenkosten aufgrund eines Verkehrsunfalls als Herstellungsaufwand sowie Ermittlung der ...

  • captain-huk.de

    In der Berufung beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7
    Vornahme eines Aufschlags von 20 % auf die Tarife nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel i.R.d. Schätzung von erforderlichen Mietwagenkosten; Schadensersatz in Form von Ersatz der Mietwagenkosten aufgrund eines Verkehrsunfalls als Herstellungsaufwand sowie Ermittlung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 05.11.2009 - 4 S 72/09

    Ermittlung der Kosten für einen Mietwagen anhand des gewichteten Normaltarifes

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2010 - 4 S 48/10
    Insoweit wird auf die unter www.nrwe.de veröffentlichten Entscheidungen, u.a. 4 S 72/09 Bezug genommen.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2010 - 4 S 48/10
    VI ZR 7/09 erfolgte die Anmietung sogar 11 Tage nach dem Unfall.
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2010 - 4 S 48/10
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt die Heranziehung des Schwacke-Automietpreisspiegel gebilligt; vgl. BGH Urteil vom 09.03.2010, Az. VI ZR 6/09.
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2010 - 4 S 48/10
    VI ZR 112/09.
  • AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
    Wollte man dem Geschädigten im Nachhinein zum Vorwurf machen, er habe nicht zu günstigeren Konditionen angemietet, würde dies die höchstrichterliche Rechtsprechung letztlich konterkarieren (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 30.09.2010, Az. 4 S 48/10 - zit. nach juris).
  • AG Dortmund, 15.07.2013 - 414 C 8773/12

    Erstattungsfähige Mietwagenkosten i.R.v. Schadensersatz nach Verkehrsunfall

    sich anschließt, ermitteln (BGH -Urteil vom 19.01.2010 - <VI ZR 112/09>, -Urteil vom 12.04.2011 - <VI ZR 300/09; Landgericht Dortmund - Urteil vom 01.09.2010 - < 4 S 48/10>, - Urteil vom 07.04.2011 - <4 S 148/10>, - Urteil vom 24.11.2011 - < 4 S 61/11>).
  • AG Dortmund, 19.07.2011 - 423 C 3435/11

    Mietwagenkosten - Berechnung nach Verkehrsunfall

    In Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO kann ein Tatrichter den Normaltarif auf der Grundlage des arithmetischen Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels ermitteln (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010, VI ZR 112/09; Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09; Landgericht Dortmund, Urteil vom 01.09.2010, 4 S 48/10; Urteil vom 07.04.2011 4 S 148/10).
  • AG Dortmund, 04.10.2012 - 406 C 3237/12
    Zur Abgeltung der besonderen Unfallsituation ist ein Aufschlag von 20 % auf den danach ermittelten Normaltarif gerechtfertigt, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzgeschäfts im Vergleich zu einer normalen Autovermietung abdecken zu können (LG Dortmund, Urteil vom 30.09.2010 - 4 S 48/10, BeckRS 2010, 24506).
  • AG Unna, 23.02.2011 - 16 C 13/11
    Das Gericht ist auf allgemein anerkannte Schätzgrundlagen angewiesen, die - wie die Schwacke-Liste -insbesondere auch der ständigen Rechtsprechung der zuständigen Berufungskammer am Landgericht Dortmund (vgl. nur Urteile vom 05.02 2009, AZ 4 S 115/08, 03.07.2008, AZ 4 S 29/08, 29.05.2008.4 S 169/07, 30.09.2010, 4 S 48/10) zu Grunde gelegt werden.
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